Aktuelle Empfehlungen des Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) zu Honoraruntergrenzen und Mindesthonoraren für Vorstellungen und Proben
Wie zuvor schon für die Honoraruntergrenzen, hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) für freiberuflich tätige Akteur*innen auch eine Empfehlung zu Mindesthonoraren für Vorstellungen und Proben verabschiedet. Der Beschluss lehnt sich an den Manteltarifvertrag an, der im Bereich der institutionellen Theater zwischen den Tarifparteien verabschiedet worden ist.
Alle Details hier auf der Homepage des Bundesverbands:
- Informationen und Materialien hier
- Empfehlung zu Honoraruntergrenzen, dazu auch ein PDF (Stand Juni 2018)
- Empfehlung zu Mindesthonoraren für Vorstellungen und Proben