NÜTZLICHES
FÖRDERANTRÄGE BEIM MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUR
Das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland veröffentlicht die Antragsunterlagen sowie die Förderkriterien für Projekt- und Rechercheförderung auf seiner Homepage.
Hier sind Projektförderung, Rechercheförderung aber auch Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung möglich.
Antragsschluss für Projektförderung und Rechercheförderung: 28. Februar 2025
Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung: können ganzjährig beantragt werden, zuerst eingegangene Antrage werden vorrangig behandelt.
KULTURFÖRDERUNG DER LANDESHAUPTSTADT SAARBRÜCKEN
Möglich sind Institutionelle Förderung und Projektförderung. Was für wen passt, ist auf der Homepage der Landeshauptstadt Saarbrücken herauszufinden. Alle Informationen und Antragsunterlagen sind dort eingestellt.
Antragsschlüsse (laut Homepage der Stadt. Ohne Gewähr):
Institutionelle Förderung: jeweils zum 1. November eines Jahres
Projektförderung: jeweils zum 20. Dezember eines Jahres
! NEUE ANBest BEI DEN FÖDERVERTRÄGEN DER STADT SAARBRÜCKEN
Bitte beachten!! Die aktuellen Förderverträge der Stadt Saarbrücken haben neue Allgemeine Nebenbestimmungen. Bitte aufmerksam lesen, es haben sich Änderungen gegenüber den Vorjahren ergeben. U.a. gibt es einen festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen die Fördersumme ausgegeben werden muss. Bei Fragen bitte im Netzwerkbürdo melden:
buero(at)freieszenesaar.de
KUNST SUCHT PLATZ!
Unser Positionspapier und Konzept zum Thema Produktionshaus für die Freie Szene: